Ich möchte zu Lebzeiten etwas weitergeben — wie fange ich an?
Kurz: Mit dem Zeitpunkt, nicht mit dem Betrag. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung, und zwar je Schenker und je Empfänger — wer früh beginnt, hat mehrere Runden statt einer. Was danach kommt, ist die Frage, welche Positionen übergehen sollen und wie der Teil angelegt wird, der noch bei Ihnen bleibt.
Der Zeitpunkt ist die größte Stellschraube
Die Freibeträge der Schenkungsteuer sind bekannt: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 für Kinder, 200.000 für Enkel. Weniger bekannt ist, dass sie doppelt zählen — je Schenker und je Empfänger. Ein Elternpaar kann jedem Kind also 800.000 Euro übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.
Und sie stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer mit sechzig beginnt und bis achtzig überträgt, nutzt drei solcher Runden. Wer mit achtundsiebzig anfängt, nutzt eine. Bei zwei Kindern liegen zwischen beiden Wegen rechnerisch mehrere Millionen Euro, über die ein Erbfall später hätte Steuer auslösen können.
Das ist kein Argument, sofort zu verschenken. Es ist ein Argument, die Frage jetzt zu stellen statt in zehn Jahren — denn die verstrichene Runde lässt sich nicht nachholen. Wie viel in Ihrem Fall sinnvoll ist, rechnet Ihr Steuerberater; dass es eine Zeitachse gibt, sollten Sie vorher wissen.
Zwei Steuern, nicht eine
Eine Schenkung optimiert die Schenkung- und Erbschaftsteuer. Die Einkommensteuer auf Kursgewinne optimiert sie nicht — sie verschiebt sie.
Denn der Depotübertrag an einen neuen Inhaber löst selbst keine Abgeltungsteuer aus. Der Beschenkte tritt in Ihre Position ein: Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt wandern mit. Verkauft er später, versteuert er den gesamten aufgelaufenen Gewinn, auch den aus Ihrer Zeit. Wer schenkt, um Einkommensteuer zu sparen, hat die Rechnung nicht zu Ende gemacht.
An zwei Stellen entsteht trotzdem ein echter Vorteil. Erstens wandert auch der steuerliche Status von Altbeständen mit: Papiere, die vor 2009 erworben wurden, bleiben im Verkauf einkommensteuerfrei — auch beim Beschenkten. Zweitens hat der Empfänger einen eigenen Sparerpauschbetrag und, wenn er kein nennenswertes weiteres Einkommen hat, einen niedrigeren Steuersatz. Über zwanzig Jahre ist das der größere Hebel als jede Umschichtung.
Was Sie behalten können, während Sie geben
Der häufigste Grund, eine Übertragung aufzuschieben, ist nicht steuerlich, sondern menschlich: Man will nicht abhängig werden von einer Entscheidung, die sich nicht zurücknehmen lässt.
Dafür gibt es Gestaltungen. Erträge lassen sich über einen Nießbrauchsvorbehalt beim Schenker belassen, während die Substanz übergeht. Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle — Insolvenz, Scheidung, Vorversterben des Beschenkten — lassen sich im Schenkungsvertrag vereinbaren. Ist der Empfänger minderjährig, kommen Ergänzungspfleger und Familiengericht ins Spiel, je nach Ausgestaltung.
All das gestaltet ein Notar oder ein Fachanwalt, nicht wir. Wir sagen es hier, weil viele Mandanten die Übertragung verschieben, ohne zu wissen, dass es diese Zwischenstufen überhaupt gibt.
Was die Übertragung für die Anlagestruktur bedeutet
Hier beginnt unser Teil. Drei Fragen stellen sich, die kein Steuerberater beantwortet.
Erstens: Was genau soll übergehen? Nicht jede Position eignet sich gleich gut. Altbestand vor 2009 überträgt seinen steuerlichen Status mit und ist deshalb besonders wertvoll in der Hand des Empfängers. Positionen mit hohen Buchgewinnen verschieben eine latente Steuerlast mit. Und manches sollte schlicht deshalb nicht übergehen, weil der Empfänger es nicht führen kann.
Zweitens: Wie wird der verbleibende Teil angelegt? Wer überträgt, verkleinert sein eigenes Vermögen dauerhaft. Die Untergrenze ist der Betrag, der Ihren Lebensstandard bis zum Ende trägt — dieselbe Rechnung wie bei der Ruhestandsplanung. Wer zu viel zu früh überträgt, muss im Zweifel seine Kinder um Geld bitten.
Drittens: Was braucht der Empfänger? Ein übertragenes Depot ist kein Geschenk, das man auspackt und weglegt. Es braucht eine eigene Struktur und einen eigenen Zeithorizont — der übrigens länger ist als Ihrer, nicht kürzer. Die Übertragung verkürzt den Anlagehorizont nicht, sie verlängert ihn um eine Generation.
Unsere Rolle — und ihre Grenzen
Wir beraten weder steuerlich noch rechtlich, gestalten keine Schenkungsverträge und begleiten keine Unternehmensnachfolge — die Übergabe eines Betriebs ist Gesellschaftsrecht und gehört zu Anwalt und M&A-Berater.
Was wir übernehmen, ist die Vermögensseite: die Zeitachse der geplanten Übertragungen, die Auswahl der Positionen, die Struktur für das, was bleibt, und die für das, was geht. Wenn Sie es wünschen, betreuen wir beide Generationen — mit getrennten Mandaten, aber einem Bild vom Ganzen. Nach unserer Erfahrung sind diese Gespräche am fruchtbarsten, wenn beide Generationen am Tisch sitzen.
FAQ
- Wie überträgt man ein Depot praktisch?
- Als Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, der gegenüber der Bank ausdrücklich als unentgeltlich gekennzeichnet wird — also als Schenkung ohne Gegenleistung. Dann ist es kein Verkauf: Es wird nichts realisiert, und Anschaffungskosten wie Anschaffungszeitpunkt gehen auf den Beschenkten über. Fehlt diese Kennzeichnung, behandelt die Bank den Vorgang als Veräußerung und führt Abgeltungsteuer ab. Die Schenkung selbst meldet die Bank ohnehin an das Finanzamt.
- Muss ich die Schenkung selbst dem Finanzamt melden?
- Ja, binnen drei Monaten, und zwar beide Seiten — unabhängig davon, dass die Bank es ohnehin meldet. Das wird regelmäßig übersehen und ist ärgerlich vermeidbar.
- Lohnt es sich, direkt an die Enkel zu übertragen?
- Es eröffnet einen zusätzlichen Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil und Enkel und überspringt eine Besteuerungsstufe. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt an mehr als der Steuer — unter anderem daran, ob der Enkel damit umgehen kann.
- Mein Kind ist Mitte zwanzig und hat mit Geld nichts am Hut. Ist eine Übertragung trotzdem sinnvoll?
- Häufig ja, aber nicht in einem Schritt und nicht ohne Begleitung. Wir erleben es eher umgekehrt: Ein Depot, das erklärt und über Jahre begleitet wird, ist die wirksamste Finanzbildung, die es gibt — deutlich wirksamer als ein späteres Erbe ohne Vorbereitung.
- Betreuen Sie auch das Depot meines Kindes?
- Ja, als eigenständiges Mandat. Für übertragene Vermögen gelten dabei dieselben Grundsätze wie sonst; bei Beträgen unterhalb unserer üblichen Mandatsgröße sagen wir offen, wenn ein einfacherer Weg der bessere ist.
- Was ist mit meiner Immobilie oder meinem Unternehmen?
- Beides übertragen wir nicht und beraten wir nicht. Wir nehmen sie in die Gesamtübersicht auf, weil sie die Reihenfolge und den Umfang dessen bestimmen, was auf der Wertpapierseite sinnvoll ist.
