Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung
Anschrift
wevest Vermögensverwaltung AG
Joachimsthaler Str. 12
10719 Berlin
Vertretungsberechtigter Vorstand
Björn Siegismund (Vorsitz)
Lars Kalwitzke
Aufsichtsratsvorsitzender
Andreas Leckelt
Kontakt
Telefon: +49 (0)30 3642 857 54
E-Mail: info@wevest.de
USt-IdNr.
DE287499221
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Björn Siegismund, Lars Kalwitzke (Anschrift wie oben)
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Berlin Charlottenburg
Registernummer: HRB 182950 B
Aufsichtsbehörde:
Deutsche Bundesbank - Filiale Berlin, Leibnitzstraße 10, 10625 Berlin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt
Erlaubnis
Die wevest Vermögensverwaltung AG verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Die wevest Vermögensverwaltung AG ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.
Angaben gemäß § 16 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
wevest Vermögensverwaltung AG unterliegt als Finanzdienstleistungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ist aufgrund seiner Größe kein sog. bedeutendes Institut. Im Rahmen der Tätigkeit wird für die Kunden ausschließlich Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung betrieben. Dabei ist die Gesellschaft nicht befugt sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.
Das Vergütungssystem der wevest Vermögensverwaltung AG ist angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Zur fixen Vergütung kann eine ergebnisabhängige Vergütung (variable Vergütung) hinzukommen. Fixe und variable Vergütungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Die Höhe der Sonderzahlung ist begrenzt (variable Vergütungen dürfen 25 % der Grundvergütung nicht überschreiten). Die Vorstandsgehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage der Gesellschaft. Durch das installierte Vergütungssystem entstehen keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikooptionen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird.